Ab 1. April ist die ärztliche Zweit­meinung auch beim lokal begrenzten Prostata­karzinom ohne Metas­tasen möglich. Patienten können sich eine unab­hängige zweite Meinung einholen können, wenn ihnen einer von drei möglichen Eingriffen zur Behand­lung eines lokal begrenzten Prostata­karzinoms ohne Metas­tasen empfohlen wurde. Konkret sind das die chirurgische Ent­fernung der Prostata (Prosta­tektomie), die perkutane Strahlen­therapie oder die inter­stitielle Brachy­therapie. Lesen Sie hier weiter.