Ab 1. April ist die ärztliche Zweitmeinung auch beim lokal begrenzten Prostatakarzinom ohne Metastasen möglich. Patienten können sich eine unabhängige zweite Meinung einholen können, wenn ihnen einer von drei möglichen Eingriffen zur Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms ohne Metastasen empfohlen wurde. Konkret sind das die chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), die perkutane Strahlentherapie oder die interstitielle Brachytherapie. Lesen Sie hier weiter.