Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun konkretisiert hat, können Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden, wenn es sich um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen und nicht um eine erstmalige Verordnung handelt.