Wie der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) nun konkretisiert hat, können Heil­mittel, häusliche Kranken­pflege und Leistungen zur medizinischen Rehabi­litation zukünftig auch per Video­sprech­stunde verordnet werden, wenn es sich um sogenannte weitere Verord­nungen bzw. Folge­verord­nungen und nicht um eine erstmalige Verord­nung handelt.