Am 5. November 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen Beschluss zur Nutzenbewertung von Enzalutamid für die Behandlung von Patienten mit nicht-metastasiertem, kastrationsresistentem Hochrisiko-Prostatakarzinom gefasst. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen vorliegt im Vergleich zu abwartenden Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation (ADT). Lesen Sie hier weiter.