Für Versicherte mit einer stark eingeschränkten Mobilität übernehmen die Krankenkassen Fahrtkosten auch zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Der G-BA hat nun eindeutig geregelt, dass der Begriff „ambulante Behandlung“ in der Krankentransport-Richtlinie auch Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen umfasst. Ärzte können anspruchsberechtigten Patienten somit auch in diesen Fällen eine Verordnung ausstellen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.