Seit Jahresbeginn gilt das Not- oder Ehegatten­vertretungs­recht für medizinische Fragen neu, sodass Ehe- und Lebens­partner sich nun in gesundheit­lichen Krisen – wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behand­lung nicht einwilligen kann – gegenseitig vertreten können. Dies gilt aber nur für die Dauer von sechs Monaten und auch nur in medizinischen Fragen. Daher raten Experten, Patienten­verfügung und Vollmacht frühzeitig zu erstellen. Lesen Sie hier weiter.