Seit Jahresbeginn gilt das Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu, sodass Ehe- und Lebenspartner sich nun in gesundheitlichen Krisen – wenn etwa die betroffene Person in eine bestimmte Behandlung nicht einwilligen kann – gegenseitig vertreten können. Dies gilt aber nur für die Dauer von sechs Monaten und auch nur in medizinischen Fragen. Daher raten Experten, Patientenverfügung und Vollmacht frühzeitig zu erstellen. Lesen Sie hier weiter.