Die Behand­lung eines lokal begrenzten Prostata­karzinoms erfolgt entweder durch eine radi­kale Prostata­entfernung oder durch eine Bestrah­lung (perku­tane Radio­therapie). Nach der perku­tanen Radio­therapie wird den Betrof­fenen zu einer anschlie­ßenden Hormon­therapie (Androgen­deprivation, ADP) geraten.

Nun veröffent­lichte Daten zeigen, dass eine Hormon­therapie nach einer post­operativen Strahlen­therapie des lokal begrenzten Prostata­karzinoms nur dann einen Über­lebens­vorteil für die Patienten erzielt, wenn der PSA-Wert erneut angestiegen ist. Lesen Sie hier weiter.