Patientinnen und Patienten können ab 1. Juli 2023 selbst entscheiden, wo sie ihre Rehabi­litation absol­vieren werden (sofern keine medizi­nischen Gründe dagegen­sprechen), da bei Antrag­stellung das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Wahl ihrer Wunsch­einrichtung höher gewichtet wird. Lesen Sie hier weiter.