Patientinnen und Patienten können ab 1. Juli 2023 selbst entscheiden, wo sie ihre Rehabilitation absolvieren werden (sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen), da bei Antragstellung das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Wahl ihrer Wunscheinrichtung höher gewichtet wird. Lesen Sie hier weiter.