Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich für den Bestand der Rezeptpflicht von Sildenafil 50 mg (Markenname „Viagra“) zur oralen Anwendung ausgesprochen. Damit folgt das Gremium den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und des Berufsverbands der Deutschen Urologie e.V. (BvDU). Beide Verbände begrüßen die Entscheidung im Sinne der Patientensicherheit ausdrücklich. Lesen Sie hier weiter.