Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschrei­bungs­pflicht des Bunde­sinstituts für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) hat sich für den Bestand der Rezept­pflicht von Sildenafil 50 mg (Markenname „Viagra“) zur oralen Anwendung ausgesprochen. Damit folgt das Gremium den Empfehlungen der Deutschen Gesell­schaft für Uro­logie e. V. (DGU) und des Berufs­verbands der Deutschen Urologie e.V. (BvDU). Beide Verbände begrüßen die Entschei­dung im Sinne der Patienten­sicherheit ausdrücklich. Lesen Sie hier weiter.