Regelmäßige Verlaufskontrolle
Regelmäßige Verlaufskontrolle
Nach einer Behandlung mit dem Ziel der Heilung (Operation, Bestrahlung) untersucht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Sie regelmäßig, um Spätfolgen und Nebenwirkungen der Therapie auch weiterhin zu behandeln. Auch ein mögliches Wiederauftreten des Tumors (ein sogenanntes Rezidiv) erkennt sie oder er so möglichst frühzeitig.
Laut Meinung der Expertengruppe gelten dabei folgende Empfehlungen: Spätestens zwölf Wochen nach Abschluss der Behandlung soll die Nachsorge beginnen. Die Ärztin oder der Arzt soll Sie in den ersten beiden Jahren alle drei Monate untersuchen, im dritten und vierten Jahr halbjährlich und ab dem fünften Jahr jährlich. Dabei soll sie oder er auch den PSA-Wert bestimmen. Eine Tastuntersuchung empfiehlt die Leitlinie nicht, wenn der PSA-Wert stabil bleibt.
Nachsorge 1. Untersuchung: 12 Wochen nach Behandlungsende |
Zeitabstände | Untersuchungen |
1. und 2. Jahr | alle 3 Monate | PSA-Wert |
3. und 4. Jahr | alle 6 Monate | PSA-Wert |
Ab 5. Jahr | jährlich | PSA-Wert |
(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 86)
Laut Meinung der Expertengruppe gelten dabei folgende Empfehlungen: Spätestens zwölf Wochen nach Abschluss der Behandlung soll die Nachsorge beginnen. Die Ärztin oder der Arzt soll Sie in den ersten beiden Jahren alle drei Monate untersuchen, im dritten und vierten Jahr halbjährlich und ab dem fünften Jahr jährlich. Dabei soll sie oder er auch den PSA-Wert bestimmen. Eine Tastuntersuchung empfiehlt die Leitlinie nicht, wenn der PSA-Wert stabil bleibt.
Die erste Untersuchung findet 12 Monate nach Behandlungsende statt.
Danach:
Nachsorge im 1. und 2. Jahr: alle 3 Monate Untersuchung des PSA-Wertes
Nachsorge im 3. und 4. Jahr: alle 6 Monate Untersuchung des PSA-Wertes
Nachsorge ab dem 5. Jahr: jährliche Untersuchung des PSA-Wertes
(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 86)