Regel­mäßige Ver­laufs­kon­trolle

Regel­mäßige Ver­laufs­kon­trolle

Nach einer Beh­and­lung mit dem Ziel der Heilung (Opera­tion, Bestrah­lung) unter­sucht die behan­delnde Ärztin oder der behan­delnde Arzt Sie regel­mäßig, um Spät­folgen und Neben­wirkungen der Therapie auch weiter­hin zu behan­deln. Auch ein mögliches Wieder­auftreten des Tumors (ein soge­nanntes Rezidiv) erkennt sie oder er so möglichst früh­zeitig.

Laut Meinung der Exper­ten­gruppe gelten dabei folgen­de Empfeh­lungen: Spätestens zwölf Wochen nach Ab­schluss der Behand­lung soll die Nach­sorge beginnen. Die Ärztin oder der Arzt soll Sie in den ersten beiden Jahren alle drei Monate unter­suchen, im dritten und vierten Jahr halb­jährlich und ab dem fünften Jahr jähr­lich. Dabei soll sie oder er auch den PSA-Wert bestim­men. Eine Tast­unter­suchung empfiehlt die Leit­linie nicht, wenn der PSA-Wert stabil bleibt.

Nachsorge
1. Untersuchung: 12 Wochen nach Behandlungsende
Zeitabstände Untersuchungen
1. und 2. Jahr alle 3 Monate PSA-Wert
3. und 4. Jahr alle 6 Monate PSA-Wert
Ab 5. Jahr jährlich PSA-Wert

(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 86)

 

 

Nach einer Beh­and­lung mit dem Ziel der Heilung (Opera­tion, Be­strah­­lung) unter­­sucht die be­han­deln­de Ärztin oder der behan­delnde Arzt Sie regel­­mäßig, um Spät­­fol­gen und Neben­­wir­kun­gen der Thera­pie auch weiter­hin zu behan­deln. Auch ein mög­liches Wieder­­auf­tre­ten des Tumors (ein so­ge­­nanntes Rezidiv) er­kennt sie oder er so mög­lichst früh­­zei­tig.

Laut Meinung der Exper­ten­gruppe gelten dabei folgen­de Empfeh­lungen: Spätestens zwölf Wochen nach Ab­schluss der Be­hand­­lung soll die Nach­­sor­ge be­ginnen. Die Ärztin oder der Arzt soll Sie in den ersten bei­den Jah­ren alle drei Monate unter­­suchen, im dritten und vierten Jahr halb­jährlich und ab dem fünf­ten Jahr jähr­lich. Dabei soll sie oder er auch den PSA-Wert be­stim­­men. Eine Tast­­unter­­suchung empfiehlt die Leit­linie nicht, wenn der PSA-Wert stabil bleibt.

Die erste Unter­suchung fin­det 12 Monate nach Be­hand­lungs­ende statt.

Danach:

Nach­sorge im 1. und 2. Jahr: alle 3 Monate Unter­suchung des PSA-Wer­tes

Nach­sorge im 3. und 4. Jahr: alle 6 Monate Unter­suchung des PSA-Wer­tes

Nach­sorge ab dem 5. Jahr: jähr­liche Unter­suchung des PSA-Wer­tes

(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 86)