Warum Anschluss­­heil­­be­hand­­lung (AHB)

Warum Anschluss­­heil­­be­hand­­lung (AHB)

Die Operation wie auch die Bestrah­lung können körper­liche Beein­trächti­gun­gen nach sich ziehen, die über die Dauer der eigent­lichen Behand­lung hinaus­gehen. Deshalb soll Ihnen Ihr Behandlung­steam nach beiden Maß­nahmen eine fach­spezi­fische Rehabi­litation an­bieten. Diese Reha­bilitation ist am­bu­lant oder stationär möglich. Stationär be­deutet, dass Sie in eine spezielle Reha­bilitations­klinik einge­wiesen werden und dort über einen längeren Zeit­raum bleiben (in der Regel drei Wochen). Bei einer ambu­lanten Rehabi­litation suchen Sie von zu Hause aus bestimmte Ein­richtungen zur Behand­lung auf, gehen im An­schluss an jeden einzelnen Termin aber wieder nach Hause.

Ob Sie besser ambu­lante oder stationäre Rehabili­tation in Anspruch nehmen, hängt ab von

• Ihren Bedürfnissen (lieber „raus aus dem Alltag“ oder lieber in ver­trauter Umge­bung blei­ben?)
• Ihrem körper­lichen Zustand nach dem Kranken­haus­aufent­halt
• der Erreich­bar­keit ambu­lanter Rehabili­tations­ein­rich­tungen
(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 91ff)