Recht und Soziales
Recht und Soziales
Medizinrechts-Beratungsnetz
Service-Telefonnummer 0800 073 2483
Der Medizinrechtsanwälte e.V. ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, mit den Schwerpunkten Gesundheit und Medizin. Die Medizinrechtsanwälte sind ausgewählte Juristen, die sich auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz und einschlägigen Erfahrung im Bereich Medizinrecht, medizinnahes Sozialrecht sowie Arbeits- und Berufsrecht für Mediziner für das Mitwirken im Medizinrechts-Beratungsnetz qualifiziert haben.
Das Gespräch und die Informationen der Vertrauensanwälte sind nur dann kostenlos, wenn der zu Beratende zuvor einen Beratungsschein erhalten hat. Der Beratungsschein gilt zudem ausschließlich für ein Gespräch mit dem darauf verzeichneten Anwalt. Der Service der Medizinrechtsanwälte e. V. kann pro Fall nur einmal in Anspruch genommen werden.
Vorsorge und Patientenrechte
Patientenrechte
Wie und worüber muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aufklären? Wer entscheidet über die Therapie? Und was gehört in die Patientenakte? – diese und viele weitere Fragen werden im Ratgeber Patientenrechte einfach und verständlich beantwortet.
Betreuungsverfügung
Sie gilt für den Fall, dass der Patient ganz oder teilweise infolge Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Mit ihr kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht zu seiner Betreuung bestellen soll.
Vorsorgevollmacht
Sie gilt für den Fall, dass der Patient dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche, geistige, seelische und/oder psychische Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und seinen Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann sich auf die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten beziehen.
Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Weitere Informationen, Vorlagen und Broschüren zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Prostatakrebs und Schwerbehindertenrecht
Nach landläufiger Meinung gilt als schwerbehindert, wer im Rollstuhl sitzt oder unter einer geistigen Behinderung leidet. Tatsächlich liegt eine Schwerbehinderung jedoch – zumindest im juristischen Sinne – auch bei zahlreichen anderen psychischen oder physischen Funktionsbeeinträchtigungen vor, unter anderem bei Prostatakrebs. Da vielen Prostatakrebs-Erkrankten dieser rechtliche Aspekt ihrer Erkrankung nicht bewusst ist, finden Sie nachfolgend weitere Informationen:
Ratgeber für Menschen mit Behinderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Grad der Schwerbehinderung bei Prostatakrebs (Auszug 13.6 aus Anlage zur VersMedV)
Kostenerstattungsfragen
Was zahlt die Kasse – was zahlt der Patient (zu)?
Die nachfolgenden Ratgeber können allenfalls Hinweise geben, Sie auf ein Gespräch mit der „Kasse oder dem Amt“ vorzubereiten. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen und lassen Sie sich ausführlich erklären, welche Rechte Sie haben. Dazu stehen Ihnen als Ansprechpartner der Sozialdienst der Klinik, die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, das Sozialamt, die Arbeitsagentur, Krebsberatungsstellen, u.a. zur Verfügung. Wenn Sie glauben, dass Ihnen Ihr Recht verweigert wird, legen sie Widerspruch ein.
BMG-Ratgeber für Patientenrechte
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Quelle: patientenberatung.de
g-ba.de
Erleichterungen für pflegende Angehörige
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie
Brachytherapie bei Niedrig-Risiko-Prostatakrebs wird auch ambulant eine Behandlungsalternative
PET/PET-CT keine Kassenleistung – G-BA stellt Methodenbewertungsverfahren ein