Recht auf Reha­bi­li­tation (Reha)

Recht auf Reha­bi­li­tation (Reha)

Als Rehabilitation bezeich­net man alle medi­zi­nischen, psycho­thera­peu­tischen, sozialen und beruf­lichen Maß­nahmen, die eine Wieder­ein­glie­der­ung in Familie, Gesell­schaft und Berufs­leben zum Ziel haben. Diese Maß­nahmen sollen es ermög­lichen, besser mit krank­heits­beding­ten Problemen fertig­zu­wer­den und wieder best­mög­lich am normalen Leben teil­zuhaben. Alle gesetz­lichen Bestim­mungen zur Reha­bili­tation sind in Deutschland im Sozial­gesetz­buch V (SGB V: Kranken­ver­sicherung) und Sozial­gesetz­buch VI (SGB VI: Renten­ver­sicherung) fest­ge­schrie­ben.“

Gut zu wissen: Rehabili­tation
Verord­nung
Infor­mationen und Hin­weise zur Ver­ord­nung von Reha-Leistungen bei der Renten­ver­sicherung finden Sie unter: www.deutscherentenversicherung.de.

Reha-Service­stellen
Unterstützung bei der Auswahl des Trägers und der Stellung der Anträge erhalten Sie auch bei so­ge­nannten Reha-Service­stellen. Reha-Service­stellen gibt es in allen Bundes­ländern. Die Adressen finden Sie im Internet unter:
www.reha-servicestellen.de.

(Aus: Prostatakrebs II –Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom, Vierte Auflage, 2018, S. 91ff)