Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, für Patienten und Rehabilitanden nach stationärer Behandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Dieses Entlassmanagement ist nun um zwei Leistungen erweitert worden: Ab 1. Juli 2020 können Krankenhäuser auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Krankentransporte veranlassen. Lesen Sie alles Wichtige hier weiter.